Sie pflegen einen lieben Angehörigen zu Hause, möchten sich jedoch mal wieder ein kleines Stück „Auszeit“ gönnen?

Viele auf Pflege angewiesene Betroffene haben das Glück, dass sie im Kreis Ihrer Familie pflegerische Unterstützung erhalten. Aber die häusliche Versorgung ist für Angehörige oft eine sehr anstrengende und fordernde Tätigkeit. Deshalb haben Sie als pflegender Angehöriger auch die Möglichkeit, sich „vertreten“ zu lassen. Zum Beispiel, wenn Sie verhindert sein sollten. Bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen kann es erforderlich sein, dass für diese Zeit eine Pflegevertretung benötigt wird.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft ( Pflegevertretung ) im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € im Jahr und zusätzlich noch für Kurzzeitpflege.